Frühe Deportationen
Die
frühesten
Deportationen
aus
dem
„Großdeutschen
Reich“
betrafen
Juden
polnischer
Staatsangehörigkeit.
Bis
zu
17.000
Juden
wurden
am
28.
und
29.
Oktober
1938
in
der
sogenannten
Polenaktion
mit
bis
zu
30
Sonderzügen
an
die
polnische
Grenze
gebracht
und
dort
über
die
Grenze
abgeschoben.
Diese
erste
nationalsozialistische
Massendeportation,
die
im
Zusammenspiel
von
Polizei,
Reichsbahn,
Finanzbehörden
und
Diplomatie
ablief,
kann
als
ein
Musterbeispiel
der
späteren
Judendeportationen
gelten.
Auf
die
logistische
Zusammenarbeit
mit
der
Reichsbahn
griff
der
Sicherheitsdienst
(SD)
zurück,
als
er
wenig
später
nach
den
Novemberpogromen
1938
mehr
als
26.000
Juden
in
Konzentrationslager schaffen ließ.
Unter
Federführung
von
Adolf
Eichmanns
„Zentralstelle
für
jüdische
Auswanderung“
wurden
im
Oktober
1939
rund
4.000
Juden
aus
Wien,
Mährisch-Ostrau
und
Kattowitz
nach
Nisko
deportiert.
Das
Vorhaben,
rund
65.000
Juden
zu
deportieren,
wurde
bereits
Ende
Oktober
unterbunden
und
im
Dezember
1939
von
Reichsführer
SS
Heinrich
Himmler
„bis
auf
weiteres“
untersagt.
In
seiner
Funktion
als
„Reichskommissar
für
die
Festigung
deutschen
Volkstums“
räumte
Himmler
in
den
annektierten polnischen Gebieten der Ansiedlung Volksdeutscher den Vorrang ein.
Um
Wohnraum
für
„baltendeutsche
Rückwanderer“
zu
schaffen,
wurden
im
Februar
1940
rund
1.000
Juden
aus
dem
Gau
Pommern
–
hauptsächlich
aus
Stettin
stammend
–
nach
Lublin
deportiert.
Am
Abend
des
12.
Februar
suchten
jeweils
zwei
SA-
Männer
die
jüdischen
Wohnungen
auf,
überwachten
das
Packen,
löschten
die
Ofenfeuerung
und
versiegelten
die
Türen.
Die
genaue
Vorgehensweise
wurde
in
einem
ausführlichen
Merkblatt
erläutert.
Es
ist
umstritten,
ob
es
sich
dabei
lediglich
um
eine
Einzelaktion
des
Oberpräsidenten
von
Pommern
handelte,
die
von
der
örtlichen
Stapoleitstelle
mitgetragen
wurde,
oder
ob
das
Reichssicherheitshauptamt
entgegen
seiner
Beteuerung
gegenüber
der
Reichsvereinigung
vorher
davon
informiert
war.
Bei
der
Deportation
von
Juden
aus
Südwestdeutschland
1940
–
nach
den
verantwortlichen
NS-Gauleitern
auch
Wagner-
Bürckel-Aktion
benannt
–
wurden
seit
dem
21.
und
22.
Oktober
1940
mehr
als
6.000
Juden
aus
Baden
und
der
Saarpfalz
in
das
Camp
de
Gurs
in
Frankreich
deportiert.
Dem
besetzten
Land
wurde
die
Verpflichtung
auferlegt,
jüdische
Personen
aus
besetzten
Departements
ins
Landesinnere
zu
„übernehmen“.
Bis
Mitte
September
1940
wurden
so
über
23.000
französische
Juden
und
andere
missliebige
Franzosen
aus
den
besetzten
Gebieten
deportiert.
Die
Juden
aus
Baden
und
Saarpfalz
wurden
von
den
Gauleitern
„mitgeschickt“.
Adolf
Eichmann
war
persönlich
anwesend,
um
die
Züge
über
die
innerfranzösische
Demarkationslinie
zu
geleiten.
Nach
Auffassung
des
Historikers
Peter
Steinbach
hatte
die
Deportation
der
Juden
aus
Südwestdeutschland
paradigmatischen
Charakter
für
die
späteren Deportationen aus ganz Deutschland; die „Judenaktion in Baden und in der Pfalz“ sei von langer Hand vorbereitet worden und habe eine Art „Masterplan“ geliefert.
Im
Februar
und
März
1941
wurden
rund
5.000
Juden
aus
Wien
„in
Anbetracht
der
besonders
gelagerten
Verhältnisse“,
nämlich
dem
beklagten
Wohnraummangel
in
Wien,
mit
fünf
Transporten
in
das
Generalgouvernement geschafft. Von ihnen überlebten nur 70 Personen das Kriegsende.
In
diesen
Fällen
ergriffen
meist
Gauleiter
eine
günstige
Gelegenheit,
Juden
aus
ihrem
Gebiet
fortzuschaffen;
die
systematische
Verschleppung
der
deutschen
Juden
setzte
aber
erst
später
ein.
Für
die
Organisation
und
technische
Durchführung
der
folgenden
Massendeportation
hatten
Heinrich
Müller
und
Adolf
Eichmann
schon
wesentliche
Erfahrungen
gesammelt.
Organisationsabläufe
wurden
verfeinert
und
in
Merkblättern
festgehalten;
Ministerien
erarbeiteten
Verordnungen
zum
Reichsbürgergesetz,
so
dass
Deportierte
die
deutsche
Staatsangehörigkeit
verloren
und
ihr
Vermögen
unkompliziert eingezogen werden konnte.